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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Geltungsbereich

1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehen-
den Bedingungen.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch
für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrück-
lich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
3. Der Einbeziehung anderer als unseren vorliegenden Geschäftsbedingungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn
wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unse-
rer Lieferungen und/oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingun-
gen an.

§ 2

Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen


1. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen unseres
Hauses gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Re-
servierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen werden ebenfalls erst
durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.
2. Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn uns eine schriftliche Annah-
meerklärung nicht binnen einer Frist von zehn Werktagen nach Zugang unseres
Angebots beim Kunden zugeht.
3. Bestellen Kunden ihrerseits unsere Leistungen und wiederholen sie diese Bestel-
lung zu einem späteren Zeitpunkt (etwa bei telefonischen oder per E-Mail versand-
ten Bestellungen), so sind sie verpflichtet, auf ihren Erstkontakt ausdrücklich hinzu-
weisen. Andernfalls werden wir jede Bestellung separat behandeln und bei einer
eventuellen Stornierung auch als selbständigen Auftrag abwickeln.
4. Abweichungen zu unserem Angebot bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
5. Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 3
Stornierungen

1. Unsere Kunden können mit uns vereinbarte Lieferungen oder Leistungen sowie die
Reservierung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen bis drei Monate vor dem ver-
einbarten Leistungs- oder Lieferungszeitpunkt bzw. der Veranstaltung kostenfrei
stornieren.
2. Kann eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten nicht durchgeführt werden, oh-
ne dass wir dies zu vertreten haben, so behalten wir uns folgende Ansprüche ent-
sprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage vor:
- Absage zwischen 90 und 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der
vereinbarten Raummiete nur, sofern wir keine anderweitige Vermietung vor-
nehmen können.
- Absage zwischen 30 und 15 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der
vereinbarten Raummiete in jedem Fall.
- Absage zwischen 15 und 3 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der ver-
einbarten Raummiete zuzüglich 33% des entgangenen Speisenumsatzes
gemäß vertraglicher Vereinbarung.
- bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung der vereinbarten Raummiete
zuzüglich 66% des entgangenen Speisenumsatzes gemäß vertraglicher Ver-
einbarung.
- weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: vollständige Zahlung des ver-
einbarten Preises.
3. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob es sich um eine
in unserem Hause oder extern durchgeführte Veranstaltung handelt, behalten wir
unseren Anspruch auf Zahlung der Vergütung für unsere Lieferungen und Leistun-
gen entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage wie folgt:
- Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt
unserer Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss nur die Vergü-
tung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt.
- Reduzierung der Teilnehmerzahl zwischen 10 und 3 Tage vor dem
vereinbarten Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung: Der
Kunde muss die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl
entfällt, zuzüglich 50% der auf die nicht erschienenen Teilnehmer
entfallenden Vergütung.
- Reduzierung der Teilnehmerzahl weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten
Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss die
vereinbarte Vergütung vollständig zahlen.
4. Reduziert sich die Teilnehmerzahl bei einer Veranstaltung, die in unseren Räum-
lichkeiten stattfindet, so sind wir berechtigt, den verbleibenden Teilnehmern der
Veranstaltung einer ihrer Anzahl entsprechenden Raum zuzuweisen.
5. Erhöht sich die Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob eine Veranstaltung in unse-
ren Räumlichkeiten durchgeführt wird, so wird die erhöhte Teilnehmeranzahl der
Abrechnung zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als 5% sind vorab mit
uns abzustimmen.

§ 4
Preise und Zahlungsbedingungen

 

1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro
inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
3. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten
als vorgenommen, so dass wir Schecks, Wechsel und Akzepte nur erfüllungshalber
annehmen. Dabei anfallende Spesen, insbesondere bei Zahlungen oder Überwei-
sungen aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflich-
tigen. Ferner leisten wir keine Gewähr für rechtzeitiges Vorzeigen, Protesterhebung
und rechtzeitige Rückgabe der Schecks, Wechsel und Akzepte.
4. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bzw. in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank in allen übrigen Fällen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weite-
ren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
5. Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir
berechtigt, 35 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss und weitere 35 % bis zum
zehnten Werktag vor unserer Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen.
Die Vorauszahlungen sind bar oder durch Überweisung auf das jeweils von uns an-
gegebene Konto zu leisten.
6. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir be-
rechtigt, alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhal-
ten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Soweit Umstände, insbesondere die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnah-
men, eintreten, die Zweifel an der Bonität unseres Kunden aufkommen lassen, kön-
nen wir Vorauszahlungen bis zur Höhe der vollen Auftragssumme verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktre-
ten, sind wir berechtigt, zusätzlich 25 % der Bruttoauftragssumme als pauschalier-
ten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausge-
henden Schadens bleibt hiervon unberührt.

§ 5

Aufrechnung


1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
2. Unsere Kunden sind nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Wei-
se zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu
machen.

§ 6
Liefer- und Leistungszeit

1. Verbindliche Liefertermine bedürfen der Schriftform.
2. Eine rechtzeitige Bereitstellung unserer Lieferungen und Leistungen setzt die Ein-
haltung eines eventuell vereinbarten Ablaufplans seitens des Kunden und seitens
gegebenenfalls an einer Veranstaltung beteiligter Dritter sowie unveränderte, insbe-
sondere technische und organisatorische, Rahmenbedingungen voraus. Ablaufstö-
rungen, die wir nicht zu vertreten haben, und solche, die auf höherer Gewalt beru-
hen (insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttaten oder An-
schläge), befreien uns von der Einhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Ter-
mine für die Dauer, während der die Ablauf- und Betriebsstörung anhält. Eine hier-
durch herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder -fristen berechtigt
unsere Kunden nur unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB zum Rück-
tritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche unserer Kunden bestehen in diesen
Fällen nicht.
3. Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung unserer Dienstleistungen oder
wegen der verspäteten Lieferung sind auf 5 % des Netto-Bestellwertes beschränkt,
es sei denn, unsere Unpünktlichkeit beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
oder macht unsere Leistung für unseren Kunden wertlos. In diesen Fällen ist unsere
Verpflichtung auf Schadensersatz auf die beim Vertragsschluss erkennbaren Schä-
den begrenzt, es sei denn, wir sind rechtzeitig schriftlich auf die Gefahr eines un-
gewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist unsere
Schadensersatzverpflichtung auf den Auftragswert beschränkt.
4. Darüber hinaus kommen wir mit unseren Leistungen nur in Verzug, wenn uns nach
dem Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder
Nacherfüllung gesetzt wurde und wir diese Frist schuldhaft haben verstreichen las-
sen.

§ 7
Annahmepflicht des Kunden

Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine un-
verzügliche An- bzw. Abnahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen in Frage.
Unsere Kunden sind daher verpflichtet, die von uns zeit- und qualitätsgerecht be-
reitgestellten Waren und Dienstleistungen an- bzw. abzunehmen. Ist dies nicht oder
nicht rechtzeitig möglich oder verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, oder ohne Angabe von Gründen die An- bzw. Abnahme, so geht
die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer Lieferung oder Leistung im Zeitpunkt
der Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen auf ihn über. In diesem Fall wer-
den wir von unseren jeweiligen Leistungsverpflichtungen frei.

§ 8
Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht aus der Natur der von uns
zu erbringenden Leistungen heraus ausgeschlossen sind

§ 9
Beschaffenheitsangaben

1. Weichen unsere Angebotsangaben von unseren allgemeinen Produktbeschreibun-
gen, unseren Mustern oder unseren Präsentationen ab, so sind allein die Angaben
und Beschreibungen in unserem Angebot verbindlich.
2. Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Ausse-
hen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit un-
vermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten unserer
Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualitäten
und/oder Beschaffenheitsangaben zuvor von uns ausdrücklich schriftlich als rechts-
verbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden
sind.
3. Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu
beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gege-
benheiten vor Ort) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an unsere
Kunden weitergeben, ohne dass unsere Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche
gegen uns herleiten können.

§ 10
Gewährleistung


1. Wir leisten für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzli-
chen Bestimmungen Gewähr.
2. Sind unsere Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmänni-
schen Verkehr die festgestellten Mängel schriftlich unverzüglich zu rügen. Andern-
falls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine unverzügliche schrift-
liche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßi-
gem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für
eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
3. Mängel an Teilen unserer Leistungen berechtigen unsere Kunden nur dann zum
Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der verbleibende Teil unserer Leistungen für
sie von keinerlei Interesse ist.

§ 11
Haftung gegenüber dem Kunden

1. Wir leisten Schadensersatz bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bei jeder Form von Verschulden und bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von
Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Ab-
schluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sei denn, unser Kun-
de hat uns ausdrücklich schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Scha-
dens hingewiesen. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach
auf die Auftragssumme begrenzt.
3. Genießt unser Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, be-
schränkt sich unsere Ersatzleistung auf die nicht vom Versicherungsschutz gedeck-
ten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o.Ä.). Stand 2017-01-23 Seite 6 von 8
4. Für Personen- oder Sachschäden leisten wir im Übrigen im Rahmen und zu den
Bedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Auf Wunsch stellen
wir unseren Kunden eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung.
Ohne die rechtzeitige Anforderung einer solchen Versicherungsbestätigung kann
eine Unterdeckung des Versicherungsschutzes nicht geltend gemacht werden.
5. Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leisten wir keinen Ersatz.
6. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unse-
re Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12
Haftung für Leistungen Dritter


1. Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder auf Ver-
anlassung unserer Kunden solche beschaffen, handeln wir im Namen und für
Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Drit-
ten. Wir sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse
unserer Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienst-
leistung dieser Dritten hinzuweisen.
2. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen uns, gleich aus wel-
chem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

§ 13
Rücktrittsrecht

1. Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfül-
lung des Vertrags unmöglich machen,
- Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher
Tatsachen über die Person des Kunden/der Veranstaltungsteilnehmer o-
der den Zweck der Veranstaltung gebucht werden,
- eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen o-
der Vitrinen sowie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder
ähnlichen Veranstaltungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung
erfolgt,
- Speisen und Getränke, die der Kunde mitgebracht hat, in unserem Hause
verzehrt werden,
- wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der
Öffentlichkeit gefährden kann
- die Räumlichkeiten berechtigterweise – auf der Grundlage entsprechender
vertraglicher Vereinbarungen mit uns – von bestimmten Veranstaltern, insbe-
sondere der UEFA oder der FIFA, zu Zeiten in Anspruch genommen werden,
die mit der geplanten Inanspruchnahme durch den Kunden zeitlich ganz oder
teilweise kollidieren.
2. Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des
Rücktrittsrechts haben, haben wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu
setzen, ob wir unser Rücktrittsrecht ausüben.
3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.

§ 14
Pflichten des Kunden bei Benutzung unserer Räumlichkeiten

1. Nutzt ein Kunde zu Veranstaltungszwecken von uns zur Verfügung gestellte Räum-
lichkeiten, so hat er diese pfleglich zu behandeln.
2. Für die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen so-
wie sonstiger Veranstaltungsmittel, die vorab mit uns abgestimmt werden muss, ist
allein der Kunde verantwortlich. Er hat Gäste der Veranstaltung vor jedweder Ge-
fährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrich-
tungen zu sorgen.
3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu
entsprechen. Wir sind berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.
Wegen möglicher Beschädigungen unseres Gebäudes und/oder Inventars sind die
Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen. Wir
können dem Kunden die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln
gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer sachgerechten Einschätzung
nach nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung
unserer Räumlichkeiten übereinstimmen oder wenn diese vertraglichen Regelungen
mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Kunde kann aus die-
ser Untersagung keine Rechte geltend machen.
4. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der
Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, können wir die
Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
5. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit uns Abweichendes vereinbart wurde, ist
allein der Kunde verpflichtet, zwingende Rechte Dritter (insbesondere Urheberrech-
te) zu achten und erforderlichenfalls rechtzeitig, spätestens jedoch zehn Werktage
vor einer Veranstaltung, alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der
GEMA) und/oder alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Kon-
zessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen und uns unaufgefordert
vorzulegen.
6. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaub-
nisse im Sinne der vorstehenden Ziffer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
vor, sind wir berechtigt, unsere Räumlichkeiten für die Veranstaltung nicht zur Verfü-
gung zu stellen. Die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung zu zahlen,
bleibt dabei unberührt.
7. Werden wir wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder behördliche
Gestattungen oder Erlaubnisse von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch
genommen, so stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruch-
nahme frei.
8. Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der von uns zur Verfügung ge-
stellten Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförde-
rung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren und/oder Dienstleistung sowie
die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf unserer
schriftlichen Genehmigung.
9. Bei Veranstaltungen darf grundsätzlich bis 1.00 Uhr Musik gespielt werden, danach
darf die Raumlautstärke nicht überschritten werden. Die Veranstaltung selbst ist um
3.00 Uhr zu beenden.

§ 15
Haftung des Kunden bei Veranstaltungen


1. Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unse-
res Eigentums oder der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob
diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich
der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
2. Der Kunde haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entste-
henden Schaden in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit wir diese
nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprü-
chen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können.

§ 16
Datenverarbeitung und Datenschutz


Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungs-
erbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine
solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein.

§ 17
Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
dem Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Rege-
lungen des deutschen Internationalen Privatrechts.
2. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit un-
seren Lieferungen und/oder Leistungen ist im vollkaufmännischen Verkehr Köln.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen
Geschäftsbedingungen nicht berührt.
4. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht für uns nicht.

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